KI im B2B-SaaS: DSGVO, AI Act und Verantwortung

MB

Michael Brossart – CTO

KI im B2B-SaaS: DSGVO, AI Act und Verantwortung

Einführung: KI im B2B-SaaS – Technologie trifft Recht

Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend in B2B-SaaS-Lösungen integriert. Von automatisierten Entscheidungen über Predictive Analytics bis hin zu Natural Language Processing – KI-Technologien bieten enorme Möglichkeiten, werfen aber auch komplexe rechtliche Fragen auf. Dieser Artikel behandelt die wichtigsten rechtlichen Aspekte von KI im B2B-SaaS-Kontext: die DSGVO, den EU AI Act und die Verantwortung von Anbietern und Kunden.

Dieser Artikel dient als Grundlagenartikel (PILLAR-Artikel) zum Thema KI und Recht im B2B-SaaS-Kontext. Er behandelt die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen, auf die spezifischere Artikel zu einzelnen Aspekten verlinken können.

KI & personenbezogene Daten: Warum die DSGVO greift

Die meisten KI-Anwendungen im B2B-SaaS-Kontext verarbeiten personenbezogene Daten. Das bedeutet, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollständig greift, unabhängig davon, ob es sich um B2B oder B2C handelt.

Typische KI-Anwendungen im B2B-SaaS

Die folgenden KI-Anwendungen verarbeiten typischerweise personenbezogene Daten:

  • Predictive Analytics: Vorhersagemodelle, die auf Basis historischer Daten zukünftige Ereignisse prognostizieren (z.B. Kundenabwanderung, Verkaufsprognosen)
  • Natural Language Processing (NLP): Textanalyse, Sentiment-Analyse, automatische Kategorisierung von E-Mails oder Support-Tickets
  • Automatisierte Entscheidungen: KI-Systeme, die automatisch Entscheidungen treffen (z.B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Bewerberauswahl, Lead-Scoring)
  • Personalisierung: KI-Systeme, die Inhalte oder Angebote personalisieren (z.B. Produktempfehlungen, Content-Vorschläge)
  • Bild- und Spracherkennung: KI-Systeme, die Bilder oder Sprache analysieren (z.B. Gesichtserkennung, Spracherkennung, Videoanalyse)

Personenbezug bei KI-Verarbeitung

KI-Systeme verarbeiten personenbezogene Daten auf verschiedene Weise:

  • Direkte Verarbeitung: KI-Systeme verarbeiten direkt personenbezogene Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen, Nutzungsdaten)
  • Indirekte Verarbeitung: KI-Systeme erstellen Profile oder Muster, die natürlichen Personen zugeordnet werden können (z.B. Verhaltensprofile, Präferenzprofile)
  • Inferenz: KI-Systeme leiten neue personenbezogene Informationen ab (z.B. Persönlichkeitsmerkmale, Interessen, Risikobewertungen)

Wichtig: Auch wenn KI-Systeme keine direkten personenbezogenen Daten verarbeiten, können sie durch Inferenz neue personenbezogene Informationen erzeugen. Diese unterliegen ebenfalls der DSGVO.

Besondere Risiken bei KI-Verarbeitung

KI-Verarbeitung personenbezogener Daten birgt besondere Risiken:

  • Intransparenz: KI-Systeme sind oft "Black Boxes" – es ist schwer nachvollziehbar, wie sie zu Entscheidungen kommen
  • Diskriminierung: KI-Systeme können diskriminierende Muster lernen und verstärken (z.B. bei Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung)
  • Fehleranfälligkeit: KI-Systeme können fehlerhafte Entscheidungen treffen, die schwerwiegende Folgen haben können
  • Profiling: KI-Systeme erstellen detaillierte Profile, die tiefe Einblicke in das Verhalten und die Persönlichkeit von Personen geben können

DSGVO + EU AI Act: Der rechtliche Rahmen

KI im B2B-SaaS-Kontext unterliegt zwei rechtlichen Rahmenwerken: der DSGVO und dem EU AI Act. Beide Regelwerke ergänzen sich und müssen gemeinsam beachtet werden.

Die DSGVO: Datenschutzrechtliche Anforderungen

Die DSGVO stellt spezifische Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI-Systeme:

Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO)

Jede KI-Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt eine Rechtsgrundlage:

  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Betroffene müssen ausdrücklich eingewilligt haben (selten im B2B-Kontext)
  • Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich
  • Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Verarbeitung ist zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich (häufig im B2B-Kontext)

Wichtig: Besonders schützenswerte Daten (Art. 9 DSGVO) benötigen zusätzliche Rechtsgrundlagen (z.B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten).

Transparenz (Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 13, 14 DSGVO)

Die DSGVO verlangt Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten:

  • Informationspflichten: Betroffene müssen über die Verarbeitung informiert werden, einschließlich der Logik automatisierter Entscheidungen
  • Nachvollziehbarkeit: Die Verarbeitung muss nachvollziehbar sein (herausfordernd bei "Black Box" KI-Systemen)
  • Erklärbarkeit: Automatisierte Entscheidungen müssen erklärbar sein (Art. 22 Abs. 3 DSGVO)

Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 DSGVO)

Art. 22 DSGVO regelt automatisierte Entscheidungen, einschließlich Profiling:

  • Verbot mit Ausnahmen: Automatisierte Entscheidungen sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie sind erforderlich für Vertragserfüllung, gesetzlich erlaubt oder mit Einwilligung
  • Recht auf menschliche Intervention: Betroffene haben das Recht auf menschliche Intervention bei automatisierten Entscheidungen
  • Recht auf Erklärung: Betroffene haben das Recht auf Erklärung der Logik automatisierter Entscheidungen
  • Widerspruchsrecht: Betroffene können der automatisierten Entscheidung widersprechen

Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)

Bei KI-Verarbeitung mit hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich:

  • Hohes Risiko: Systematische umfassende Bewertung persönlicher Aspekte, umfangreiche Verarbeitung besonders schützenswerter Daten, systematische Überwachung
  • Inhalt der DSFA: Beschreibung der Verarbeitung, Bewertung der Notwendigkeit, Risikobewertung, geplante Abhilfemaßnahmen
  • Konsultation: Bei sehr hohem Risiko muss die Aufsichtsbehörde konsultiert werden

Der EU AI Act: Produktsicherheitsrechtliche Anforderungen

Der EU AI Act (Verordnung über künstliche Intelligenz) ist das erste umfassende KI-Gesetz der Welt. Er trat 2024 in Kraft und wird schrittweise angewendet. Der AI Act regelt nicht den Datenschutz (das bleibt bei der DSGVO), sondern die Produktsicherheit von KI-Systemen.

Risikokategorien im AI Act

Der AI Act kategorisiert KI-Systeme nach Risikokategorien:

  • Unannehmbares Risiko: KI-Systeme, die verboten sind (z.B. Social Scoring, emotionale Erkennung am Arbeitsplatz, biometrische Fernidentifikation)
  • Hohes Risiko: KI-Systeme, die strengen Anforderungen unterliegen (z.B. Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung, Biometrie)
  • Geringes Risiko: KI-Systeme mit Transparenzpflichten (z.B. Chatbots, Deepfakes)
  • Minimales Risiko: KI-Systeme ohne spezifische Anforderungen (z.B. Spam-Filter, Empfehlungssysteme)

Anforderungen an KI-Systeme mit hohem Risiko

KI-Systeme mit hohem Risiko müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Risikomanagement: Kontinuierliches Risikomanagement während des gesamten Lebenszyklus des KI-Systems
  • Datenqualität: Hohe Qualität der Trainingsdaten, Validierungs- und Testdatensätze
  • Technische Dokumentation: Umfassende technische Dokumentation des KI-Systems
  • Transparenz: Informationen für Nutzer über die Fähigkeiten und Grenzen des KI-Systems
  • Menschliche Aufsicht: Mechanismen für menschliche Aufsicht und Intervention
  • Robustheit, Genauigkeit und Cybersicherheit: Hohe Anforderungen an die technische Leistung und Sicherheit

Verantwortlichkeit im AI Act

Der AI Act definiert verschiedene Verantwortlichkeiten:

  • Anbieter: Entwickler von KI-Systemen (müssen Konformität sicherstellen)
  • Bereitsteller: Unternehmen, die KI-Systeme auf dem Markt bereitstellen (müssen Konformität prüfen)
  • Nutzer: Unternehmen, die KI-Systeme verwenden (müssen bestimmte Verpflichtungen erfüllen)

Risiken automatisierter Entscheidungen

Automatisierte Entscheidungen durch KI-Systeme bergen erhebliche Risiken, die sowohl rechtlicher als auch technischer Natur sind.

Rechtliche Risiken

Automatisierte Entscheidungen können zu folgenden rechtlichen Risiken führen:

  • Verstoß gegen Art. 22 DSGVO: Automatisierte Entscheidungen ohne Rechtsgrundlage oder ohne menschliche Intervention
  • Diskriminierung: Verstoß gegen Antidiskriminierungsgesetze (z.B. AGG in Deutschland)
  • Fehlende Transparenz: Verstoß gegen Transparenzpflichten (Art. 13, 14 DSGVO)
  • Fehlende Erklärbarkeit: Verstoß gegen das Recht auf Erklärung (Art. 22 Abs. 3 DSGVO)
  • Bußgelder: Bußgelder nach Art. 83 DSGVO (bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des Jahresumsatzes)
  • Schadensersatz: Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO

Technische Risiken

Automatisierte Entscheidungen können zu folgenden technischen Risiken führen:

  • Fehlerhafte Entscheidungen: KI-Systeme können fehlerhafte Entscheidungen treffen, die schwerwiegende Folgen haben können
  • Bias und Diskriminierung: KI-Systeme können diskriminierende Muster lernen und verstärken (z.B. bei Bewerberauswahl, Kreditwürdigkeitsprüfung)
  • Adversarial Attacks: KI-Systeme können durch gezielte Angriffe manipuliert werden
  • Data Drift: KI-Systeme können bei Änderungen der Eingabedaten ungenau werden
  • Intransparenz: "Black Box" KI-Systeme sind schwer nachvollziehbar und erklärbar

Geschäftliche Risiken

Automatisierte Entscheidungen können zu folgenden geschäftlichen Risiken führen:

  • Reputationsschäden: Fehlerhafte oder diskriminierende Entscheidungen können zu erheblichen Reputationsschäden führen
  • Vertrauensverlust: Kunden können das Vertrauen in automatisierte Entscheidungen verlieren
  • Haftungsrisiken: Unternehmen können für fehlerhafte automatisierte Entscheidungen haftbar gemacht werden
  • Compliance-Kosten: Hohe Kosten für Compliance-Maßnahmen (DSFA, Transparenz, Erklärbarkeit)

Verantwortung Anbieter vs. Kunde

Die Verantwortung für KI-Systeme im B2B-SaaS-Kontext ist zwischen Anbieter und Kunde aufgeteilt. Die genaue Aufteilung hängt von der Rolle (Verantwortlicher vs. Auftragsverarbeiter) und den spezifischen Umständen ab.

Verantwortung des SaaS-Anbieters (Auftragsverarbeiter)

Als Auftragsverarbeiter ist der SaaS-Anbieter verantwortlich für:

  • Technische Umsetzung: Die technische Umsetzung der KI-Funktionen muss den Anforderungen der DSGVO und des AI Act entsprechen
  • Datenqualität: Die Qualität der Trainingsdaten und die Validierung des KI-Systems
  • Sicherheit: Die Sicherheit des KI-Systems (Cybersicherheit, Robustheit, Genauigkeit)
  • Dokumentation: Die technische Dokumentation des KI-Systems (für AI Act-Konformität)
  • Transparenz: Die Bereitstellung von Informationen über die Fähigkeiten und Grenzen des KI-Systems
  • Menschliche Aufsicht: Die Implementierung von Mechanismen für menschliche Aufsicht und Intervention
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten: Die Unterstützung des Kunden bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (z.B. Auskunft, Erklärung automatisierter Entscheidungen)

Wichtig: Der SaaS-Anbieter ist nicht verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (das ist Aufgabe des Kunden als Verantwortlichen). Der SaaS-Anbieter muss jedoch sicherstellen, dass die technische Umsetzung den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Verantwortung des Kunden (Verantwortlicher)

Als Verantwortlicher ist der Kunde verantwortlich für:

  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Rechtsgrundlage, Einwilligung, etc.)
  • Zweckbestimmung: Die Bestimmung des Zwecks der Datenverarbeitung
  • Informationspflichten: Die Information von Betroffenen über die Verarbeitung (Art. 13, 14 DSGVO)
  • Betroffenenrechte: Die Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung, Widerspruch, etc.)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Die Durchführung einer DSFA bei hohem Risiko (Art. 35 DSGVO)
  • Auswahl des Anbieters: Die sorgfältige Auswahl eines geeigneten SaaS-Anbieters (Art. 28 Abs. 1 DSGVO)
  • Kontrolle des Anbieters: Die Kontrolle der Einhaltung der DSGVO durch den SaaS-Anbieter (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)
  • Meldung von Datenpannen: Die Meldung von Datenpannen an Aufsichtsbehörden (Art. 33 DSGVO)

Wichtig: Der Kunde trägt die Hauptverantwortung für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. Auch wenn der SaaS-Anbieter die technische Umsetzung übernimmt, bleibt der Kunde für die rechtliche Einordnung und Compliance verantwortlich.

Gemeinsame Verantwortung

Einige Aspekte erfordern die Zusammenarbeit beider Parteien:

  • Transparenz: Beide Parteien müssen sicherstellen, dass Betroffene über die KI-Verarbeitung informiert werden
  • Erklärbarkeit: Beide Parteien müssen sicherstellen, dass automatisierte Entscheidungen erklärbar sind
  • Menschliche Intervention: Beide Parteien müssen Mechanismen für menschliche Intervention implementieren
  • Dokumentation: Beide Parteien müssen die KI-Verarbeitung dokumentieren
  • Monitoring: Beide Parteien müssen die KI-Verarbeitung überwachen und bei Problemen eingreifen

Warum KI kein rechtsfreier Raum ist

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass KI-Systeme einen "rechtsfreien Raum" darstellen oder dass bestehende Gesetze nicht auf KI anwendbar sind. Diese Annahme ist falsch und kann zu erheblichen rechtlichen Risiken führen.

Bestehende Gesetze gelten auch für KI

KI-Systeme unterliegen allen bestehenden Gesetzen, die für die jeweilige Anwendung relevant sind:

  • DSGVO: Gilt vollständig für KI-Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Antidiskriminierungsgesetze: Gilt vollständig für KI-Entscheidungen (z.B. AGG in Deutschland)
  • Produkthaftungsgesetze: Gilt für KI-Systeme als Produkte
  • Wettbewerbsrecht: Gilt für KI-basierte Geschäftspraktiken
  • Vertragsrecht: Gilt für KI-basierte Verträge und Geschäfte

Neue Gesetze speziell für KI

Zusätzlich zu bestehenden Gesetzen gibt es neue Gesetze, die speziell für KI entwickelt wurden:

  • EU AI Act: Umfassendes KI-Gesetz, das Produktsicherheitsanforderungen für KI-Systeme regelt
  • KI-VO (geplant): Weitere EU-Verordnungen zu spezifischen Aspekten von KI (z.B. Haftung, Transparenz)
  • Nationale KI-Gesetze: Verschiedene EU-Mitgliedstaaten entwickeln nationale KI-Gesetze (z.B. Deutschland)

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen KI-relevante Gesetze können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen:

  • Bußgelder: Bußgelder nach DSGVO (bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des Jahresumsatzes) oder AI Act (bis zu 35 Mio. Euro oder 7% des Jahresumsatzes)
  • Schadensersatz: Schadensersatzansprüche von Betroffenen (Art. 82 DSGVO)
  • Abmahnungen: Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden
  • Marktverbote: Marktverbote für nicht-konforme KI-Systeme (AI Act)
  • Reputationsschäden: Erhebliche Reputationsschäden durch negative Publicity

Praktische Konsequenzen für B2B-SaaS

Für B2B-SaaS-Anbieter bedeutet das:

  • Compliance ist Pflicht: KI-Systeme müssen von Anfang an compliance-orientiert entwickelt werden
  • Dokumentation ist entscheidend: Umfassende Dokumentation ist erforderlich, um Compliance nachzuweisen
  • Transparenz ist erforderlich: KI-Systeme müssen transparent und erklärbar sein
  • Menschliche Aufsicht ist notwendig: Mechanismen für menschliche Aufsicht und Intervention müssen implementiert werden
  • Risikomanagement ist kontinuierlich: Risikomanagement muss während des gesamten Lebenszyklus des KI-Systems erfolgen

Praktische Umsetzung: KI-Compliance im B2B-SaaS

Für die praktische Umsetzung von KI-Compliance im B2B-SaaS-Kontext sollten folgende Schritte beachtet werden:

Schritt 1: Risikobewertung

Bewerten Sie das Risiko Ihrer KI-Anwendung:

  • Welche Risikokategorie nach AI Act? (unannehmbar, hoch, gering, minimal)
  • Welches Risiko nach DSGVO? (hohes Risiko = DSFA erforderlich)
  • Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
  • Gibt es automatisierte Entscheidungen?
  • Gibt es Profiling?

Schritt 2: Rechtsgrundlage prüfen

Prüfen Sie die Rechtsgrundlage für die KI-Verarbeitung:

  • Welche Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO? (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse)
  • Gibt es besonders schützenswerte Daten? (Art. 9 DSGVO)
  • Gibt es automatisierte Entscheidungen? (Art. 22 DSGVO)
  • Sind Informationspflichten erfüllt? (Art. 13, 14 DSGVO)

Schritt 3: Technische Umsetzung

Stellen Sie sicher, dass die technische Umsetzung den Anforderungen entspricht:

  • Transparenz: KI-Systeme müssen transparent und nachvollziehbar sein
  • Erklärbarkeit: Automatisierte Entscheidungen müssen erklärbar sein
  • Menschliche Aufsicht: Mechanismen für menschliche Aufsicht und Intervention
  • Datenqualität: Hohe Qualität der Trainingsdaten und Validierung
  • Sicherheit: Cybersicherheit, Robustheit, Genauigkeit
  • Bias-Prüfung: Prüfung auf diskriminierende Muster

Schritt 4: Dokumentation

Dokumentieren Sie die KI-Verarbeitung umfassend:

  • Technische Dokumentation: Umfassende technische Dokumentation des KI-Systems (für AI Act-Konformität)
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Dokumentation der KI-Verarbeitung im Verzeichnis (Art. 30 DSGVO)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: DSFA bei hohem Risiko (Art. 35 DSGVO)
  • Risikomanagement: Dokumentation des Risikomanagements (für AI Act-Konformität)

Schritt 5: Monitoring und Wartung

Überwachen und warten Sie das KI-System kontinuierlich:

  • Performance-Monitoring: Kontinuierliche Überwachung der Leistung des KI-Systems
  • Bias-Monitoring: Kontinuierliche Prüfung auf diskriminierende Muster
  • Data Drift: Erkennung von Änderungen in den Eingabedaten
  • Incident-Response: Verfahren für den Umgang mit Problemen
  • Regelmäßige Updates: Regelmäßige Aktualisierung und Verbesserung des KI-Systems

Beispiele aus der Praxis

Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Anwendung der rechtlichen Anforderungen im B2B-SaaS-Kontext:

Beispiel 1: KI-basierte Lead-Bewertung

Ein SaaS-Anbieter bietet ein KI-System an, das Leads automatisch bewertet und priorisiert. In diesem Fall:

  • DSGVO: Personenbezogene Daten werden verarbeitet (Lead-Daten). Die DSGVO gilt vollständig.
  • Art. 22 DSGVO: Automatisierte Entscheidung (Lead-Bewertung) – menschliche Intervention erforderlich
  • Transparenz: Betroffene müssen über die automatisierte Bewertung informiert werden
  • Erklärbarkeit: Die Bewertung muss erklärbar sein (z.B. "Lead wurde als hochwertig eingestuft aufgrund von Firmengröße, Branche und Interaktionsverhalten")
  • AI Act: Je nach Risiko können Transparenzpflichten oder Anforderungen für hohes Risiko gelten

Beispiel 2: KI-basierte Textanalyse

Ein SaaS-Anbieter bietet ein KI-System an, das E-Mails oder Support-Tickets automatisch analysiert und kategorisiert. In diesem Fall:

  • DSGVO: Personenbezogene Daten werden verarbeitet (E-Mail-Inhalte, Absender). Die DSGVO gilt vollständig.
  • Rechtsgrundlage: Typischerweise berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
  • Transparenz: Betroffene müssen über die automatische Analyse informiert werden
  • AI Act: Je nach Risiko können Transparenzpflichten gelten (z.B. wenn Chatbot-Funktionen verwendet werden)

Beispiel 3: KI-basierte Personalisierung

Ein SaaS-Anbieter bietet ein KI-System an, das Inhalte oder Angebote personalisiert. In diesem Fall:

  • DSGVO: Personenbezogene Daten werden verarbeitet (Nutzungsdaten, Präferenzen). Die DSGVO gilt vollständig.
  • Profiling: Profiling liegt vor. Die Regelungen zu Profiling (Art. 4 Nr. 4 DSGVO) gelten.
  • Transparenz: Betroffene müssen über das Profiling informiert werden
  • Widerspruchsrecht: Betroffene können dem Profiling widersprechen (Art. 21 DSGVO)
  • AI Act: Je nach Risiko können Transparenzpflichten gelten

Fazit

KI im B2B-SaaS-Kontext unterliegt vollständig den rechtlichen Rahmenbedingungen der DSGVO und des EU AI Act. Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • DSGVO gilt vollständig: KI-Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt vollständig der DSGVO, unabhängig davon, ob es sich um B2B oder B2C handelt
  • AI Act ergänzt DSGVO: Der EU AI Act regelt Produktsicherheitsanforderungen für KI-Systeme, während die DSGVO den Datenschutz regelt
  • Automatisierte Entscheidungen sind reguliert: Art. 22 DSGVO regelt automatisierte Entscheidungen und verlangt menschliche Intervention und Erklärbarkeit
  • Verantwortung ist geteilt: SaaS-Anbieter und Kunde haben spezifische Verantwortlichkeiten, die erfüllt werden müssen
  • KI ist kein rechtsfreier Raum: Bestehende Gesetze gelten vollständig, und neue Gesetze speziell für KI ergänzen diese
  • Compliance ist kontinuierlich: KI-Compliance erfordert kontinuierliches Risikomanagement, Monitoring und Wartung

Für B2B-SaaS-Anbieter bedeutet das: KI-Systeme müssen von Anfang an compliance-orientiert entwickelt werden, mit umfassender Dokumentation, Transparenz, Erklärbarkeit und Mechanismen für menschliche Aufsicht. Nur so können die rechtlichen Anforderungen erfüllt und rechtliche Risiken minimiert werden.

Bei BeLogical setzen wir auf transparente, erklärbare KI-Systeme, die den Anforderungen der DSGVO und des EU AI Act entsprechen. Unsere Produkte wie IntelliLogical und RankedLogical wurden von Anfang an compliance-orientiert entwickelt und bieten umfassende Transparenz und Kontrolle.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen rechtlichen Fragen sollten Sie einen qualifizierten Datenschutzberater oder Rechtsanwalt konsultieren.

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